Gründe für Kurzarbeit:


Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten.

Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen zur Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 100 % des Netto-Verdienstausfalls sind möglich.

Anders als bei Kündigungen bzw. Entlassungen kann das Unternehmen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter halten und das in ihnen steckende Firmen-Knowhow erhalten. Es gilt: der Bezug von Kurzarbeitergeld ist nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit.

Demnach hat die Agentur für Arbeit im Rahmen der Kurzarbeit zu prüfen, ob die Situation auf dem Arbeitsmarkt es erfordert, die Bezieher von Kurzarbeitergeld in andere zumutbare Arbeitsverhältnisse zu vermitteln § 4 SGB III).