Welche Informationen benötigt der Betriebsrat vom Arbeitgeber:
Der Betriebsrat benötigt Informationen vom Arbeitgeber, um Stellung zu nehmen. Er muss prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 169 SGB III, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen, vorliegen.
Die Voraussetzungen sind:
- erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
- betriebliche Voraussetzungen
- persönliche Voraussetzungen
- Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit
- er auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. Auftragsmangel) beruht,
- er vorübergehend ist,
- er nicht vermeidbar (Abbau von Urlaub und nicht geschützten Plusstunden im Arbeitszeitkonto) ist und
- der/die Arbeitnehmer/in mehr als zehn Prozent Brutto-Entgeltausfall durch den Arbeitsausfall erleidet.