Qualifizierung bei Kurzarbeit:


Während der Kurzarbeit kann die Arbeitszeit auf Null reduziert werden, wenn die gewonnene Zeit vollständig für die Fortbildung eingesetzt wird. Die Leistungen sind auch in diesem Fall 60 % bzw. 67 % des letzten Nettolohns.
Infolge der Finanzkrise ab 2007 beschloss die Bundesregierung Ende 2008, Qualifizierungsangebote nicht mehr auf Bezieher von Transferkurzarbeitergeld zu beschränken, sondern die Fördermöglichkeiten auf Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld auszuweiten.